
Im Zivilprozessrecht dient das Verhandlungsprotokoll zur schriftlichen Fixierung des Geschehens in einer Verhandlung einschliesslich der Erklärungen und Aussagen. Die Anforderungen und Wirkungen des Protokolls sind in den §§ 159 - 165 ZPO geregelt, so z.B., dass die formelle Richtigkeit des Prozessablaufs nur mit dem Protokoll bewiesen werden ka...
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